Herzlichen Dank !!!

Wir möchten uns herzlich für die ideele und materielle Unterstützung bedanken, die wir während unserer Kampagne bis zum Tag der Abstimmung erfahren haben. Die wertvollen Gespräche  mit zahlreichen Glarnern und Nichtglarnern haben uns aufgezeigt, dass unser Anliegen, trotz der Ablehnung an der Landsgemeinde, ein wichtiges bleibt.

Wir bleiben dran!

 

 

 

Standaktionen: Suchen Sie mit uns das Gespräch!
Seit Mitte Februar finden regelmässig Standaktionen statt. Sie finden uns am 20. Februar, 6. März, 20. März, 24. April und am 1. Mai jeweils vormittags in Glarus beim Gemeindehaus.

Einladung zur Buchvernissage in der Buchhandlung Baeschlin, Hauptstrasse 32, 8750 Glarus:
Samstag, 24. April 2010, 17:00 Uhr

Jedermann/frau ist herzlich eingeladen!

An der Glarner Landsgemeinde 2010 kommt ein Memorialsantrag auf Einführung des Ausländerstimmrechts zur Abstimmung. Der vorliegende Text liefert dazu Hintergrundinformationen aus rechtlicher, politischer und geschichtlicher Perspektive. Aufgrund seiner allgemeinen Ausrichtung ist er auch über den konkreten Anlass hinaus für all jene von Interesse, die sich mit dem Thema Ausländerstimmrecht auseinandersetzen wollen.

Der Autor Martin Schaub ist Jurist, stammt aus dem Glarnerland und wirkte bei der Ausarbeitung des Memorialsantrags selber mit.

(Ein Klick aufs Bild führt zu mehr Informationen und einem Buchauszug)

Samstag, 27. März 2010: Standaktion in Niederurnen

Freitag, 26. März 2010
Leserbrief in der Südostschweiz

18. Februar 2010: "Ein Memorialsantrag macht von sich reden"
Artikel über die Standaktionen im "Fridolin" vom 18. März 2010.
(Ein Klick aufs Bild öffnet den Artikel PDF).

Mitte Februar 2010: Integration braucht beide Seiten
Mitte Februar 2010 haben wir in alle Haushalte im Kanton Glarus sowie an die grösseren Unternehmen und die Parteien den Flyer geschickt. Er soll zu Diskussionen anregen und Argumente liefern.
(Ein Klick aufs Bild lädt den Flyer PDF).

 

 

12. November 2009: Bericht von Tele Südostschweiz

 

11. November 2009: Ausländerstimmrecht im Landrat  
Die Mehrheit der Landräte stimmte an der Sitzung vom 11. November 2009 gegen die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Glarus. Die landrätliche Debatte zeigte, dass die Mitglieder bzw. die Parteien sich unterschiedlich mit der Thematik auseinandergesetzt haben. Dementsprechend waren die Voten der Befürworter rsp. der Gegner. Lesen Sie die Berichte in der Südostschweiz und im Fridolin.

11. August 2009: Ausländerstimmrecht im Regierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Landsgemeinde den Memorialsantrag zur Ablehnung zu unterbreiten.  
Das Bulletin vom 11. August 2009

23. April 2008: Memorialsantrag auf Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer  
Am 23. April 2008 haben wir unseren Memorialsantrag eingereicht (Pressemitteilung)! Herzlichen Dank für die zahlreiche Unterstützung.

15. Februar 2007: Die Ausländer von heute sind die Schweizer von morgen
(Klick aufs Bild öffnet den Artikel)

Diesem Grundsatz wollen die Initianten der "Erklärung für ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Glarus" zum Durchbruch verhelfen. Auslöser des Engagements waren die Glarner Abstimmungsresultate zur erleichterten Einbürgerung von AusländerInnen der zweiten und dritten Generation am 26. September 2004. Während im eidgenössischen Durchschnitt die Vorlagen relativ knapp mit 57 und 52 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt wurden, lieferte Glarus mit 74 und 71 Prozent Nein-Stimmen einmal das drittschlechteste und einmal das schlechteste Kantonsergebnis.

Daraufhin fand sich eine überparteiliche Gruppe zusammen, die dieser Skepsis dem und den Fremden gegenüber etwas entgegenhalten wollte. Aus den Abstimmungsresultaten musste geschlossen werden, dass fast drei Viertel der abstimmenden Glarner Bevölkerung von der Erleichterung des Zugangs zum Bürgerrecht nichts wissen wollte. Die Förderung der politischen Teilnahme der ausländischen MitglarnerInnen musste deshalb über andere Wege gesucht werden. An einer gemeinsam von SP, Juso und Grünen organisierten Matinee "AusländerInnen auf dem Ring?" am Landsgemeindesamstag 2005 wurde das Projekt "AusländerInnenstimmrecht" erstmals vorgestellt und diskutiert. Dabei wurde einerseits klar, dass das Anliegen dringend ist, da viele gut integrierte AusländerInnen das Bedürfnis haben mitbestimmen zu können. Andererseits wurde die Frage gestellt, was es für die AusländerInnen bedeuten würde, wenn die Einführung des Stimmrechts für MigrantInnen an der Landsgemeinde haushoch abgelehnt würde.

Die Initiantengruppe entschloss sich daraufhin, nicht direkt einen Memorialsantrag einzureichen, sondern zuerst den Boden dafür zu bereiten. Zu diesem Zweck wurde im Juni 2006 die "Erklärung für ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Glarus" veröffentlicht. Erstunterzeichner waren 20 Personen aus den Reihen der SP, den Grünen, der FDP und der CSP. Die "Erklärung" formulierte eine Reihe von Argumenten, die für ein AusländerInnenstimmrecht sprechen und skizzierte eine mögliche Ausgestaltung für den Kanton Glarus. Ausserdem formulierte sie den Gedanken, dass das Recht, an der Politik teilzunehmen, auch die Pflicht, sich dafür zu engagieren, mit sich bringt.

Im Lauf des folgenden Jahres konnten 400 Glarnerinnen und Glarner - mit und ohne Schweizerpass - für die "Erklärung" gewonnen werden. Gleichzeitig wurden mit einem Fest und einer Diskussionsveranstaltung für die Sache geworben. An letzterer trat unter anderem der Appenzeller FDP-Ständerat Hans Altherr auf. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt seinen Gemeinden die Möglichkeit das AusländerInnenstimmrecht auf Gemeindeebene einzuführen. Dies zeigt, dass das AusländerInnenstimmrecht weder eine Domäne der urbanen Regionen noch der politischen Linken ist.

Anschliessend nahm die Initiantengruppe die Ausarbeitung eines Memorialsantrags in Angriff. In einem öffentlichen Workshop wurde am 20. Oktober 2007 über die konkrete Ausgestaltung des angestrebten AusländerInnenstimmrechtes im Kanton diskutiert. Die Teilnehmenden kamen zum Schluss, dass eine Minimalvariante wie in Appenzell nur ein halber Schritt wäre, und entschieden sich daher für eine Vorlage mit vollem aktivem und passivem Stimmrecht auf Gemeinde- und Kantonsebene. Was die Voraussetzungen auf Seiten der Ausländer angeht, setzte sich trotz gewisser Bedenken die Niederlassungsbewilligung durch. Unter dem neuen Ausländergesetz wird bei der Erteilung dieser Bewilligung vermehrt auf die Integration geachtet; die
automatische Bevorzugung von Ausländern aus der EU gegenüber solchen aus Drittstaaten wird etwas reduziert. Damit ist keine Kategorie von Ausländern vom Stimmrecht von Vornherein faktisch ausgeschlossen.

Am 23. April 2008 wurde der Antrag schliesslich beim Regierungsrat eingereicht. An der Landsgemeinde 2010 wird das Stimmvolk darüber zu befinden haben.